...und ich habe hier immer zwei Nippeltränken hängen. Die werden im Normalfall allerhöchstens halbleer im Laufe eines Tages. D.h. ein paar Stunden kann ich mit dem Austausch dann immer warten.
Beiträge von kalessin
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Hi,
das läßt sich nicht einfach so pauschal beantworten. Einerseits: die meisten Säugetiere überleben ohne deutliches Gesundheitsrisiko und unter günstigen Umständen wohl problemlos 24 Stunden ohne Wasser. Aber andererseits: bei heißem Wetter kann es bereits sehr schnell kritisch werden, da würde ich mir schon nach einigen Stunden Sorgen machen. Außerdem weiß man ja nie, ob nicht vielleicht unbekannte Gesundheitsprobleme vorliegen. Naßfutter kann zum "Abfedern" aber in der Tat sehr viel beitragen. Es gibt sogar einige Tierarten (z.B. Degus), die bei ausreichender Verfügbarkeit von Naßfutter im Regelfall gar kein flüssiges Wasser benötigen. Daher sollten Gurken und Salat auch bei Ratten zumindest den Wasserbedarf reduzieren.
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Huhu,
weil ich den Thread vorher gar nicht kannte, mach ich auch mal mit. Die Bilder gibt's auch in meinem Foto-Thread, aber trotzdem...
Erstmal, drei kleine Mädchen, frisch aufgeweckt.
Irgendwie noch eindrucksvoller, auf seine eigene Art, finde ich aber das hier:
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Hi,
also direkt eingehen wird er sicher nicht. Für beide ist der aktuelle Zustand aber nicht gut, was übrigens auch ein Grund für Lukes Auffälligkeiten sein kann. Wenn sie wieder zu dritt oder besser zu viert sind und sich eine echte Rangfolge ausbilden kann, kann sich Lukes Verhalten vielleicht dann auch so verbessern. Wenn es ganz schlimm wird und Storm weiter solche Verletzungen davon trägt, wäre vielleicht schlimmstenfalls kurzfristige Trennung eine Option. Selbst eine Kastration ist ja wie bereits von den anderen angemerkt auch nicht direkt eine kurzfristige Sache. Aber egal, wie man es dreht und wendet, es muß Gesellschaft dazu. Also mal die Tierheime etc. in der Gegend abklappern, ob vielleicht nicht doch irgendwo ein Han und ein Solo Gesellschaft suchen. Ich drücke die Daumen.
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Hi,
es ist theoretisch natürlich möglich, ein gemischtes Rudel aus Kastraten und Weibchen zu halten. Verhaltenstechnisch kommt man auch nicht dichter an die in freier Wildbahn vorwiegend anzutreffende gemischte Großfamilie heran. Allerdings ist das Sozialverhalten von Ratten sehr flexibel, sie können in praktisch allen Geschlechtskonstellationen stabile Rudel bilden. Von daher halte ich es für zweifelhaft, die beiden Böcke ohne Not zu kastrieren, "nur" um Weibchen dazu integrieren zu können.
Böcke werden meines Wissens traditionell eigentlich nur aus zwei Gründen kastriert. Erstens, um die traditionell deutlich schlechteren Vermittlungschancen (gegenüber Weibchen) zu verbessern. Aus diesem Grund kastrieren insbesondere einige Tierheime teilweise den kompletten männlichen Teil eines Wurfs. Teilweise vielleicht auch aus Unwissenheit, denn bei anderen Tierarten ist eine Böckchenhaltung ohne Kastration ja tatsächlich beinahe unmöglich (z.B. bei Meerschweinchen). Der zweite Grund ist meistens, einen nicht integrationsfähigen Bock "mit Hormonüberschuß" ruhiger zu bekommen, also gezielt sein Verhalten zu ändern. Denn die Kastration hat massive Auswirkungen auf die Persönlichkeit der Tiere.
Du solltest bedenken, daß eine Kastration nicht ohne Risiko ist, und außerdem wie gesagt das Verhalten der Kerlchen deutlich verändert. Daher würde ich ohne echte Not nicht einfach kastrieren lassen, und der Tierarzt sollte das auch entsprechend beraten.
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Wo hast du denn die Klos stehen? Meine Mädchen pullern und kötteln mit Vorliebe in die Ecken, weshalb ich mittlerweile in den meisten Klos stehen habe. Sprich, ich habe die Position der Klos den Pinkelgewohnheiten angepaßt, das ging ganz gut. Ansonsten nehme ich nur klatschnasse Zeitungen raus und lege trockene hin. Das passiert aber sehr selten. Meistens haben die Zeitungen direkt nach dem Käfigputz sofort ein paar nasse Flecken, weil die Mädchen Duftmarken setzen, das trocknet sofort wieder (ist also nichts durchgeweicht), und danach ist auch geruchstechnisch alles ok.
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Zitat
"Riechen" tun Ratten immer, genauso wie Meerschweinchen haben sie auch nen "eigenen Geruch". Ob das nun "stinken" ist, ist Ansichtsache.
Ich muß gestehen, ich finde Meeris viel schlimmer als Ratten. Ratten sind total reinlich im Vergleich... und das riecht man auch (bzw. eben nicht).
Meine persönliche "Hitliste" in puncto Nasenbelästigung ist: Meerschweinchen, Kaninchen, Frettchen und (unangefochten auf Platz 1) nasser Hund.
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Hi, ich muß den anderen zustimmen. Jedes Tier riecht: damit müßt ihr euch abfinden. Einige riechen etwas weniger, andere mehr. Und Ratten sind eigentlich recht harmlos. Ich kenne Leute, die mal Frettchen gehalten haben: das war wie ein Schlag auf die Nase, wenn man da reingekommen ist. Kaninchen sind auch recht schlimm, finde ich. Ratten markieren aus zwei Gründen, und wenn man sich die klar macht, wird auch klar daß man mit einem leichten Eigengeruch leben muß. Erstens wird das Revier, zweitens der Rudelgeruch auf diese Art erzeugt. Das heißt, die Tiere wissen anhand des Geruchs, was ihr "Reich" ist, und wer zur Familie gehört. Außerdem sind sie sehr empfindlich auf der Nase, eben weil das so ein wichtiges Sinnesorgan für sie ist.
Wenn du nun mit einem geruchsintensiven Reiniger (Essigreiniger oder irgendwas mit Parfüm drin) im Käfig arbeitest, ist danach nicht nur das markierte Revier "kaputt", sondern der starke Geruch ist auch fast eine Körperverletzung für die Kleinen. Außerdem riechen sie "sich selbst" dann fast nicht mehr, was einen noch stärkeren Drang zum Herumstrullen erzeugen kann. Ich würde daher empfehlen, mit recht wenig Reiniger zu arbeiten, danach den Käfig ggf. noch mal mit klarem Wasser auswischen und etwas ablüften lassen. Außerdem nicht zu oft die Einlagen wechseln. Wenn die Zeitungen nämlich wieder trocken sind, stinken sie für menschliche Nase kaum, und sobald sie nach den Nasen riechen, wird der Markierungs-Drang deutlich schwächer. Nasse Ecken im Käfig muß man allerdings vermeiden, sich zersetzendes Urin erzeugt Ammoniak (und der stinkt wirklich). Daher die bekannten Pinkel-Ecken einzeln regelmäßig trockenlegen (aber nur trocknen, kein Reiniger), Klos ausleeren, evtl noch mehr Eckklos anbieten.
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Hi,
es ist sogar sehr schwierig, eine Ratte nur mit Gemüse mangelfrei zu ernähren. Die meisten Rattenhalter, die ich kenne (auch wenn sie selbst vegan leben) füttern fleischhaltiges Vollfutter zu, oder wahlweise gekochtes Ei, mageres Fleisch oder Insekten.
Ratten leben auch in der Natur omnivor, mit einer Vorliebe für pflanzliche Nahrung. Aber ein bißchen tierisches Eiweiß brauchen sie normalerweise.
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Hi "CariSa",
also rein persönlich würde ich es wohl ansprechen und wirklich einen weiteren Umzug in Kauf nehmen, auch wenn ggf. die nächste bezahlbare Wohnung dann nicht so schön ist. Ihm einen vom Pferd erzählen (bzw. von Degus) würde ich jedenfalls nicht. Ich sehe das so: dein Vermieter ist die einzige Person, die das Recht hat, deine Wohnung von Zeit zu Zeit zu betreten. Zwar nicht in deiner Abwesenheit, aber z.B. Heizungsablesung oder gelegentliche Besichtigungen mußt du eh dulden. D.h. irgendwann wird er den Käfig sowieso mal sehen, ggf. mit Bewohnern. Nachbarn gegenüber kann man zu Käfigteilen im Flug das Blaue vom Himmel erzählen, aber beim Vermieter bringt das nichts. Das heißt, ihn anzulügen, wird dir nicht auf Dauer etwas bringen, außer Verärgerung seinerseits (und sei es nur wegen der Lüge). Dann würde ich eher gar nichts sagen und später total "überrascht" sein, falls er ein Problem hat.
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Ja, das ist genau die Argumentation des LG Essen gewesen. Ekel/Angst bei den anderen Mietern und daraus folgend eine mögliche Schädigung des Vermieters. Das AG Brückeburg hat aber keine 10 Jahre später genau dieses Argument verneint und dem Vermieter quasi verboten, sich zum Anwalt übertriebener Ängste der Nachbarn aufzuschwingen. Anlaß bei diesem Verfahren war übrigens in der Tat Schlangenhaltung.
Aber das Grundproblem, und da hast du ganz recht, ist halt, daß es kein konkretes Gesetz dazu gibt und jeder Richter (je nach Situation) anders urteilen kann.
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Hi,
das Thema ist ein Dauerbrenner, und niemand wird dir eine verbindliche Auskunft geben können. Am sichersten fährt man, wenn man das Thema vor Abschluß des Mietvertrags anspricht. So habe ich das mit meiner Vermieterin gehandhabt: ich habe ihr gesagt, daß ich Ratten halten will, und meine Unterschrift unter den Vertrag von ihrer Zustimmung abhängig gemacht. Deine Schilderung klingt danach, daß das Kind aber eigentlich schon in den Brunnen gefallen ist. Du kannst entweder den Vermieter anlügen und hoffen, daß er das nie herausfindet, oder ihm einfach gar nichts sagen (direkt "verpflichtet" bist du eh nicht dazu), und hoffen daß es keinen Streit gibt. Oder du kannst das Thema offen ansprechen und hoffen, daß der Vermieter kein Problem damit hat. Wenn er ein Problem mit Ratten hat, wirst du im Haus eh nicht glücklich, egal wie gut deine Chancen vor Gericht wären, da stimme ich SpringenderPunkt zu.
Ganz so einfach, wie "XxRai-RaixX" es beschreibt, ist die juristische Seite übrigens absolut nicht. Das Problem ist, daß es eben kein Gesetz gibt, wo drin steht "Kleintierhaltung in Mietwohnungen erlaubt". Die Frage der Tierhaltung berührt grundsätzlich zwei Punkte: erstens das Recht eines jeden Menschen, in den eigenen vier Wänden zu tun und zu lassen, was er/sie will. Das ist ein gesetzlich geschütztes Grundrecht. Zweitens das Interesse des Vermieters, den Wert seines Eigentums zu erhalten, was sowohl die Bausubstanz als auch immaterielle Aspekte wie "Marktwert" o.ä. umfassen kann. Das fußt auf dem Eigentumsrecht, was wiederum grundgesetzlich garantiert ist.
Neben dem Urteil, das in dem von dir gefundenen Link zitiert wird, gibt es andere Entscheidungen aus Brückeburg und vom BGH. Das Urteil des Amtsgerichts Brückeburg ist insofern interessant, da das Gericht dem Vermieter ausdrücklich das Recht abspricht, Angst- oder Ekelreaktionen anderer Parteien im Haus als Argument anzuführen. Der BGH gibt in seinem Urteil die Linie vor, daß prima facie Kleintierhaltung erlaubt ist, ein Gericht aber im Zweifelsfall eine umfassende Prüfung des Einzelfalls durchführen und seinem Urteil dokumentieren muß.
In Abwesenheit einer gesetzlichen Regelung zur Tierhaltung müssen leider regelmäßig Gerichte entscheiden, inwieweit der Vermieter ein Mitspracherecht in puncto Tierhaltung hat. Hierbei hat sich etabliert, daß Kleintierhaltung grundsätzlich den Vermieter nicht in seinen Eigentumsrechten beschneidet, er hier also kein Mitspracherecht hat. Entsprechende Regelungen in Mietverträgen, die nur bestimmte einzelne Tierarten zulassen oder Tierhaltung ganz untersagen, werden als Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben sowie als ungebührliche Benachteiligung des Mieters als Vertragspartei von Gerichten regelmäßig als nichtig angesehen. Soweit, so gut. Zu beachten sind dabei zwei Dinge: erstens meint "grundsätzlich" hier, daß der Vermieter im konkreten Einzelfall sehr wohl das Recht auf seiner Seite haben kann, zweitens gibt es in Deutschland kein "Fallrecht" bzw. Präzedenzprinzip oder verbindliches "Richterrecht", von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abgesehen. D.h. kein Richter ist an Entscheidungen anderer Richter gebunden, und einen Paragraphen im Gesetz gibt es zum Thema wie gesagt (meines Wissens) nicht.
Edit, SpringenderPunkt: der Begriff des "Ekeltiers" ist meines Wissens eine Wortschöpfung, die auf ein über 20 Jahre altes (Fehl-)Urteil des LG Essen zurück geht. Der Gesetzgeber kennt dieses Konstrukt nicht, die eigentliche Abwägung habe ich oben beschrieben: Eigentumsrecht des Vermieters gegen Handlungsfreiheit des Mieters. Das Urteil des LG Essen kann man meiner Ansicht nach heutzutage als großteils überholt ansehen, das Problem aber bleibt wie erwähnt, daß jeder Richter dazu neu und frei urteilen kann.
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Hi,
vom Sozialverhalten her ist es für die Tiere sicherlich gut, wenn du die Gruppe auf 4 Tiere vergrößerst. Wie schon erwähnt aber bitte nicht noch einmal Tiere kaufen, es gibt wirklich genug in Notfallstationen und Tierheimen.
Für insgesamt 4 Tiere solltest du ein Volumen von mindestens 450 Litern einplanen. Dein bisheriges Gehege hat gerade einmal gute 410, das allein reicht also schon eigentlich nicht, vor allem, da wir hier von Mindestmaßen reden. Hinzu kommt, daß sich die Tiere viel bewegen und auch gerne klettern, weshalb normalerweise wie oben schon erwähnt mindestens 80cm Höhe (mit Zwischenebenen) empfohlen werden, selbst wenn man nur zwei Tiere hält. Es muß außerdem genügend Fläche zur Verfügung stehen, damit sich die Tiere ggf. auch einmal aus dem Weg gehen können. Von daher solltest du, so leid mir das tut, dringend über ein anderes Gehege nachdenken.
PS: Wenn du verschiedene Gehegemaße durchspielen willst, kannst du das z.B. mit dem CageCalc tun.
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Zitat
...in einem öffentlich zugänglichen Forum wirst Du das wohl kaum erwarten können.
Das wollte ich auch schon anmerken: ein Forum ist vielleicht nicht der richtige Ort dafür... und das hiesige Board ("Allgemeine Themen") ist von außen und auch ohne Anmeldung zu sehen. Just sayin'.
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Zum Thema Ängste: meine Mama hat(te) eigentlich panische Angst vor Ratten. Nachkriegsgenerations-Kindheitstrauma: in ihrer Erinnerung sind Ratten braune und ca. einen halben Meter große Raubtiere, die sogar Säuglinge angreifen. Okay, ich "erinnere" mich z.B. auch an eine ca. 12cm große Hornisse, was ebenfalls daran liegen dürfte, daß ich damals selbst dreimal kleiner war als heute... soviel also zu Kindheits-Erinnerungen.
Jedenfalls ist meine Mama damals, als ich meine ersten Ratzen geholt hab, ganz bewußt mitgekommen: "Ich will mir die angucken". Und dann wuselten da in der Vermittlungsstelle kleine flauschige Mädchen über den Tisch und bei meiner Mama über die Hand. "Die sind ja wie Hamster!" Seitdem findet sie zwar immer noch den Schwanz etwas abstoßend, aber ansonsten akzeptiert sie, daß es intelligente, saubere Haustiere sind. Konfrontation mit Ängsten kann also Wunder wirken.
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...und noch zwei Nachträge, dann ist aber Schluß. Es gibt natürlich doch entsprechende Urteile aus dem Bereich Eigentumswohnungen. Z.B. gibt es ein Urteil des OLG Frankfurt (20 W 149/90) von 1990, wo eine Wohneigentümer-Gemeinschaft erfolgreich einer Partei die Haltung von Schlangen und zugehörige Zucht von Futtertieren verboten hat. Das Urteil ist sowohl zeitlich als auch inhaltlich sehr ähnlich dem 1990er Urteil aus Essen zur Rattenhaltung, indem es kulturelle Gepflogenheiten heranzog, um die Schlangenhaltung als nicht vereinbar mit dem "ordnungsgemäßen" Wohnen in einer solchen Wohneigentumsanlage zu erklären.
Ein deutlich moderneres Urteil aus dem Jahr 2006 des OLG Saarbrücken (AZ: 5 W 154/06) mit Bezug auf Hundehaltung in einer Wohnanlage stellt dagegen auf §13.1 WEG ab, nachdem ein Wohnungseigentümer grundsätzlich über sein Eigentum frei verfügen kann, und die Eigenümer-Versammlung im vorliegenden Fall z.B. nicht per Mehrheitsentschluß die Tierhaltung (wie geschehen) generell untersagen könne. Denn hierdurch würden (und da wird es wichtig für uns) "auch die (Klein-)Tiere umfasst, von denen weder Geruchs- oder Geräuschbelästigungen ausgehen können".
Der Tenor sämtlicher Entscheidungen im Bereich Eigentumswohnungen, die ich finden konnte, geht stets in die Richtung, daß die Eigentümer-Versammlung z.B. per Mehrheitsentschluß und Hausordnung durchaus Einschränkungen der Tierhaltung beschließen kann, wenn es Auswirkungen auf die anderen Bewohner gibt (z.B. freilaufende Katzen, Hundekot im Garten). Stichwort ist hier auch das "Sondereigentum", womit üblicherweise Treppenhaus, Zuwegungen, Garten etc. gemeint sind. Generell z.B. die Hundehaltung zu verbieten, wird auch von vielen Gerichten als wirksam angesehen, erfordert aber wohl nicht einen einfachen Mehrheitsentschluß, sondern eine konkrete Vereinbarung zwischen allen Eigentümern. Die Zustimmung zu einer solchen Vereinbarung kann aber durchaus zur Bedingung beim Kauf gemacht werden, keine Ahnung ob solche Sachen hier reinspielen könnten. Leider ist die Rechtslage wie auch im Mietrecht sehr uneinheitlich.
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Noch ein paar Nachträge zur Rechtslage, für diejenigen die es interessiert. Vielleicht ist ja auch der eine oder andere Aspekt auf das vorliegende Problem anwendbar.
Also, es gibt zunächst das Urteil des LG Essen (AZ: 1 S 497/90) von 1990, das die Haltung einer Ratte in einer Mietwohnung im konkreten Fall verboten hatte, weil hier eine Beeinträchtigung des Hausfriedens aufgrund von Ekelgefühlen der anderen Mietparteien konstatiert wurde. Das ist meiner Meinung nach das Urteil, auf das sich ständig bezogen wird, wenn von "Ekeltieren" die Rede ist.
Einige Jahre später (1999) hat sich das AG Brückeburg (AZ: 73 C 353/99) zum selben Thema geäußert. Anlaß war hier Schlangenhaltung, das Argument des Vermieters dasselbe: Ekel der anderen Mieter. Das Gericht hat hier dem Vermieter aber ausdrücklich das Recht abgesprochen, sich als Anwalt für "völlig überzogene Abwehrreaktionen" seiner Mieter zu gerieren.
Dann gibt es z.B. das Urteil des BGH (AZ: VIII ZR 340/06) von 2007, das eine Klausel für unwirksam erklärt hat, nach der der Vermieter dem Mieter nur bestimmte Kleintierarten gestattete. Laut BGH seien als Kleintiere alle Tiere anzusehen, die in geschlossenen Behausungen gehalten werden und von denen daher keinerlei Beeinträchtigung der Mietsache ausgehen kann. Demnach sind Hunde und Katzen keine Kleintiere, Hamster, Meerschweine oder Schildkröten dagegen schon. Auch auf (korrekt gehaltene) Ratten würde diese Einstufung dem Grunde nach zutreffen, leider werden sie vom BGH nicht aufgezählt. Auch bei Haltung von Nicht-Kleintieren wie Hunden oder Katzen besteht der BGH aber auf umfassender Interessensabwägung im Einzelfall, daher ist dieses Urteil durchaus wegweisend.
Wie gesagt geht es aber in allen diesen Fällen um Mietrecht. Die entscheidende Frage ist dabei immer, ob der Mieter die Wohnung "bestimmungsgemäß" nutzt, also gemäß dem Mietvertrag. Denn nur der Mietvertrag ist die Grundlage für den Vermieter, seinem Vertragspartner Vorschriften machen zu wollen. Und das kann er nur, wenn er eine Vertragsverletzung geltend macht, was wiederum die Frage zentral macht, wann eine Tierhaltung den Mietvertrag verletzt. Nach gängiger Rechtsprechung verletzt "zooähnliche" Tierhaltung regelmäßig den Mietvertrag einer Privatwohnung, kann also untersagt werden. Auch ist z.B. Tierzucht jeglicher Form etwas, was der Vermieter sich nicht bieten lassen muß. Darüber hinaus muß er aber im Einzelfall darlegen, warum eine Tierhaltung des Mieters seine berechtigten Interessen verletzt. Aber um es noch einmal zu sagen: es geht bei allen diesen Entscheidungen speziell um Mietrecht. Daher ist die Übertragbarkeit nicht direkt gegeben, denn man hat bei einer Eigentumswohnung ja nun einmal keinen Vermieter. Nur gleichberechtigte Nachbarn.
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Hoi,
wenn ich das richtig sehe, geht es hier nicht um Mieter. Es geht um Eigentümer, sprich die Wohnungen sind Eigentumswohnungen, und das Haus gehört dann normalerweise anteilig jeder Partei. Ich glaube kaum, daß die entsprechenden Verträge das Thema Tierhaltung streifen, und falls ja, können die anderen Mieter nur persönliche Beeinträchtigung geltend machen... und die ist bei Ratten einfach nicht gegeben. Das reine Ekelgefühl zählt eigentlich nicht, denn wenn ich meinem Nachbarn alles, das ich persönlich eklig finde, verbieten könnte, wäre das Zusammenleben nicht mehr möglich. Die Rechte des Nachbarn hören da auf, wo deine eigenen anfangen: die Nachbarn müßten daher plausibel machen, daß für sie eine konkrete Gesundheitsgefahr existiert, oder Geruchs- bzw. Lärmbelästigung. All dies dürfte bei korrekt gehaltenen Farbratten so gut wie aussichtslos sein.
Bei Mietern kann da indirekt der Vermieter Druck ausüben, weil er das Gummiwort des häuslichen Friedens ins Feld führen kann. Diesbezüglich gibt es meines Wissens aber auch sehr unterschiedliche Urteile, von einer einheitlichen Beurteilung durch die Gerichte kann keine Rede sein. Wenn der Bewohner der Wohnung gleichzeitig Eigentümer ist, zieht das Argument aber eh nicht, denn gegenüber welchem Vermieter wollten die Nachbarn mit Mietminderung oder Auszug drohen? Und enteignen kann auch eine Eigentümer-Versammlung schon mal gar nicht, Eigentum und Unverletzlichkeit der Wohnung sind garantierte Grundrechte. Außerdem haben die lieben Nachbarn ja anscheinend direkt mit der Drohung rechtlicher Schritte angefangen.
Natürlich kann es evtl. helfen, in die Charme-Offensive zu gehen: "Liebe Nachbarn, wer sich selbst ein Bild verschaffen möchte und sich davon überzeugen, daß von den Tieren weder Geruchsbelästigung noch Gefahr ausgehen, kann dies gerne bei einer Tasse Kaffee tun". Kommt auf die Nachbarn an. Rein persönlich gesprochen: entweder könnte ich sie überzeugen, oder diese Mitmenschen wären für mich "gestorben". Denn was wären sonst die Alternativen: die Tiere abgeben und stets in dem Wissen dort leben, daß man der Ignoranz und Intoleranz der lieben Mitmenschen zum Opfer gefallen ist. Oder auf stur schalten, (hoffentlich) vor Gericht Recht bekommen, und mit dem danach vergifteten Klima leben. Beides nicht sonderlich attraktiv.
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Hi,
meines Wissens nach gibt es rein juristisch den Begriff des "Ekeltiers" gar nicht. Ratten sind rechtlich Kleintiere, da läßt sich eigentlich nicht dran herumdeuteln. Der Punkt mit dem Ekel hängt mit dem Hausfrieden zusammen. Und zwar haben vor Gericht vereinzelt Vermieter Recht bekommen, die ihren Mietern die Rattenhaltung mit dem Argument verboten haben, die anderen Mieter ekelten sich davor und daher sei der Hausfrieden gefährdet. Im Falle einer solchen Gefährdung des Hausfriedens durch einzelne Mietparteien ist der Vermieter im Extremfall sogar zur Kündigung berechtigt.
Selbst dort würde ich aber stets argumentieren, daß es erstens keinen prinzipiellen Unterschied zur Haltung anderer "exotischer" Tierarten wie Schlangen und Spinnen gibt (bzw. doch einen: von korrekt gehaltenen Ratten geht keinerlei Gefahr aus, von Giftschlangen sehr wohl) und zweitens die Haltung sauber, artgerecht und kontrolliert erfolgt, also weder Beeinträchtigungen durch die Tiere noch unkontrollierte Vermehrung zu erwarten sind. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, lass' es vielleicht wirklich auf die "rechtlichen Schritte" ankommen, mehr als auf Abschaffung der Tiere verpflichten kann dich auch ein Richter eigentlich nicht.
Ich bin leider auch kein Anwalt, habe mich bisher mit dem Thema nur als interessierter Laie beschäftigt. Aber soweit ich weiß, wurde diese Frage bisher bei Eigentumswohnungen noch nie geklärt, und deine Schilderung klingt eher nach Eigentumswohnung. Zunächst einmal herrschen aber Handlungsfreiheit, Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung. Sprich, was du in deinen eigenen vier Wänden treibst, ist deine Sache und nur deine Sache. Wenn du kein Mieter bist, gibt es ja auch nicht einmal einen Vermieter, der dich in irgendeiner Weise vertraglich unter Druck setzen kann. Nachbarn können gegen dich direkt nur etwas unternehmen, wenn sie konkrete Beeinträchtigungen nachweisen. Also Lärm, Geruch etc., dann haben sie einen Unterlassungsanspruch. Aber sonst sehe ich für die in dem Fall schwarz.
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Guten Morgen,
du kannst, um eine Vorstellung der Mindestgrößen zu bekommen, den CageCalc benutzen. Für 3 Ratten reicht ein Gehege relativ knapp oberhalb der Mindestmaße theoretisch bereits aus, aber größer ist natürlich immer besser. Ich würde auf mindestens 350L Volumen und einen knappen Quadratmeter Lauffläche achten. Besser wären 450L und 1,2 Quadratmeter, das wären dann z.B. etwa 90x56x90 mit zwei vollen Zusatzebenen (in etwa die Größe eines K3-Doms). Darin könntest du später theoretisch auch mal vier kleine Flauschemädchen halten. Denn da die Kleinen ja leider nicht so alt werden, solltest du die Möglichkeit von Integrationen relativ früh einplanen.