Hallo,
wie "wir das sehen" ist leider nicht relevant.
Der Knackpunkt ist jedenfalls bei Tierhaltung in der Wohnung immer der sogenannte "bestimmungsgemäße Gebrauch" der Mietsache (oder so ähnlich). Will sagen: gehört die Tierhaltung in Form und Umfang zum Rahmen des Üblichen, mit dem der Vermieter rechnen muß und was er zu akzeptieren hat. Das wird in der Tat bei Kleintierhaltung von den Gerichten normalerweise bejaht, und zwar sogar so weitgehend, daß ein Mietvertrag, der jegliche Tierhaltung ausschließt (oder unter Vorbehalt stellt, nur einzelne Tierarten erlaubt etc.) in puncto Tierhaltung üblicherweise als unwirksam gesehen wird. Sprich, es wird als fundamentaler Bestandteil des Persönlichkeitsrechts angesehen, überhaupt Tiere zu halten, und in deiner Wohnung darfst du auch als Mieter zunächst machen, was du möchtest (solange du niemanden belästigst und die Wohnung keinen Schaden nimmt).
Leider sind "Kleintiere" nicht alle gleich. Bei Ratten gibt es zunächst einmal sehr unterschiedliche Urteile. Einerseits sind Ratten klar Kleinnager, andererseits haben Gerichte immer wieder argumentiert, daß das schlechte gesellschaftliche Ansehen und Ekelgefühle von Menschen sie für den oben erwähnten "bestimmungsgemäßen Gebrauch" disqualifizieren. Wie gesagt, bereits hier entscheidet bei Ratten beinahe jedes Gericht anders, allerdings geht meinem subjektiven Eindruck nach die Tendenz dahin, Ratten wie andere Kleintiere einzustufen. Denn die persönliche Meinung deines Nachbarn zu deinen Tieren kann dir normalerweise zunächst einmal herzlich schnurz sein, du bist für Phobien deiner Mitmenschen ja nicht verantwortlich. Eine objektive Gefährung wie bei Gifttieren oder Kampfhunden gibt es ja nicht. Aber wie gesagt: es gibt keine verbindliche Rechtsprechung dazu, zumindest nicht in Deutschland und nach meinem Kenntnisstand.
Bleibt die Frage der Anzahl. Dazu kann ich nicht viel sagen, außer daß meiner persönlichen Meinung nach 19 Tiere durchaus schon ein "eher großes" Rudel darstellen, also deutlich über dem Üblichen liegen. Eine objektive Beeinträchtigung der Wohnung oder Gefährdung der Nachbarn heißt das natürlich weiterhin nicht. Wobei 19 Tiere, wenn man nicht sehr penibel in der Haltung ist, durchaus ein geruchstechnisches Problem darstellen können, und wenn das auf dem Flug wahrnehmbar ist, können die lieben Nachbarn sich über die davon ausgehende Belästigung beschweren. Selbst wenn diese eingebildet ist... wenn das wirklich vor Gericht geht, ist der Ausgang leider nicht abzusehen.
PS: das Thema "Rattenhaltung in der Mietwohnung" ist ein Dauerbrenner, die Suche müßte einiges ausspucken.