Beiträge von Anja

    Moin,


    ich hätte da noch http://www.cavivita.de beizutragen.


    Der Shop ist nicht gerade der schönste/übersichtlichste und mehr auf Meerschweinchen und Hasen ausgelegt, aber Nager bleibt Nager.

    Gibt da auch Kuschelsachen, Häuser, Näpfe oder Transportboxen.


    Hab da bereits zwei mal bestellt.


    Zitat

    Hallo
    Allen die SSSR verfüttern,kann ich
    "petmeds",
    empfehlen.
    Dort wird das Futter wesentlich günstiger als,in mir bekannten,anderen Shops angeboten.

    L.G.Pia

    Is ja unglaublich, werde mir da glei paar Säcke bestellen. Danke für den Tipp

    Ok, ich fasse also zusammen, es kommt drauf an, mit welchem Bein der Richter aufgestanden ist, sollte es je zu einem solchen Extremfall kommen.

    Murphy ja, hört sich alles gut an, vorher fragen und so....aber warum haben denn soviele das Problem? Weil es eins darstellt!

    Bei so viel Ehrlichkeit, würde ich immer noch in meiner alten Wohnung hocken, und dabei habe ich eine Festanstellung und keine Kinder. Ich wollte auch gerne in eine Wohnung ziehen, die nicht nur übrig bleibt, weil sie keiner haben will. In manchen Regionen ist das leider so.

    Danke auf jedenfall für die Antworten, auch wenns schon oft durchgekaut wurde ;)

    Hallo ^^

    vielleicht gibt es hier Rattenhalter, die sich zu dieser Thematik in der aktuellen Gesetzeslage auskennen.

    Habe natürlich schon gegoogelt und hier im Forum geguckt, aber leider fand ich bisher nur ältere Beiträge aus den Jahren 2004, 2007,2009,2011.

    Mittlerweile gab es da ja auch neue Rechtssprechungen zugunsten des Rattenhalters. Nur wie ist die Rechtslage aktuell??

    1. Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen??

    So wie ich mitbekommen habe, nein, da Ratten mittlerweile zu den Kleintieren zählen. Stimmt das?

    2. Erlaubte Rattenanzahl ohne Genehmigung 7 Stück?? Stimmt das?

    3. Gibt es noch den sog. Ekel-Paragraph ??

    Hier im Forum habe ich irgendwann mal gelesen, nein. Stimmt das??

    Ich frage natürlich nicht ohne Grund. In meinem Mietvertag ist die Tierhaltung folgendermaßen geregelt:

    Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters.

    Haltung von Kleintieren, wie zb. Wellensittich, Kanarienvögeln, Zierfischen und ähnlichen ist dagegen ohne Zustimmung des Vermieters statthaft.

    Ich habe die Kurzfassung eben dem Vertrag entnommen.

    Muss ich mir eigentlich Sorgen machen, falls der Vermieter von der Haltung erfährt??

    Bei mir könnte demnächst ein Besuch anfallen X(

    Grüßle

    Anja + 5

    Huhu,

    vielen Dank für eure Antworten. Werde mir bei der nächsten Bestellung mal sone Tube ins Haus holen, für die von euch genannten Beispiele, nicht als Leckerlie.

    ^^

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich habe schon oft gelesen, dass viele Nagermalt ihren Rattzies geben, aber ist das wirklich nötig? Einen wirklich triftigen Grund für diesen Dickmacher habe ich noch nicht wirklich erkennen können.

    Oder sollten die Ratties hin und wieder was davon bekommen und warum eigentlich?

    Grüßle