Futtertiere, nicht artgerecht gehalten

  • Hallo,

    da ich noch nach Rattenzubehör suche bin ich regelmäßig auf Ebay am suchen und sehe immerwieder mal Futtertiere. Bei manchen Bildern blutet mir das Herz und ich hoffe das die Tiere nur für die Fotos so untergebracht sind. Kennt jemand die gesetzliche Grundlagen für Haltung von Ratten als Futtertieren? Wüsste gerne ab wann es was bringt z. B. das Veterinäramt zu informieren.

  • Huhu,

    Beim TvT gibt es eine Leitlinie zur Überprüfung von Futtertierzuchten: https://www.tierschutz-tvt.de/index.php?id=50#c270

    Sofern der Züchter mehr als 300 Ratten pro Jahr "produziert", muss er als gewerblicher Züchter angemeldet sein- ist er das nicht, kannst du auf jeden Fall schonmal die Anzeige melden.

    Bei der Zucht für eigene Tiere darf ein Weibchen höchstens sechs Würfe im Leben haben, falls es zwischen den Würfen viel Zeit zur Erholung hat und nicht direkt wieder gedeckt wird, also zwangsweise getrennt vom Bock lebt, auch acht.

    Vom Platzbedarf her müssen sie bei privater Zucht ebenso gehalten werden wie Liebhabertiere, weil sie ja dauerhaft gehalten werden, anders als bei Händlern. Also 100×50×100 für drei Ratten.

    Bei vorübergehender Haltung (bis drei Monate) sind 50×100×100 für sechs Tiere erlaubt.

    In beiden Fällen sind Häuschen, Kletteräste etc. und dreidimensionale Einrichtung mit mehreren Etagen Pflicht.


    Das ist aber nur vom TvT, nach denen arbeitet das Vet-Amt aber in der Regel. Du kannst sie ja darauf verweisen, wenn du es meldest.

    Bei den gesetzlichen Regelungen fällt mir nur das Gutachten über die Halterung von Säugetieren ein, 2-3 große Ratten (Wanderratten) brauchen laut ihm mindestens 2 Quadratmeter. Jede weitere einen gewissen Prozentsatz mehr. Aber auch hier gibt es Einschränkungen bei Farbratten, die leider etwas schwammig sind.

    Haltung von Säugetieren
    Vom Affen bis zum Zebra – das sogenannte Säugetiergutachten ("Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren") beschreibt…
    www.bmel.de


    Ich fürchte, dass das Vet-Amt nicht viel unternehmen wird. Mehr als Abmahnen können Sie leider nicht, sofern die Tiere Futter und Wasser haben und nicht völlig verwahrlost sind. Aber ich wünsche dir trotzdem viel Glück! Super, dass du dich dafür einsetzt!

  • Danke für die Info. In der Zwischenzeit hab ich auch heraus gefunden, dass man auf Ebay Kleinanzeigen nicht mit Lebendfuttertieren handeln darf. Wenn das melden beim Vet-Amt. nix bringt kann man es so wenigstens schwerer machen die Tiere zu verkaufen.

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