Hallo,
nur mal angenommen ihr hattet einen Fall der ungefähr so aussah:
- Ihr habt an jemand Ratten vermittelt und grundsätzlich schien dort ein ausreichendes Gehege, geeignetes Futter und auch ein geeigneter Stellplatz für das Gehege vorhanden zu sein.
- Ihr habt den künftigen Halter aber auf ein paar weitere Bedingungen hingewiesen, welche umgehend nachgebessert werden müssen.
Beispiele können sein, dass die Wohnung noch rattensicher gemacht werden muss und ein entsprechender Auslauf zur Verfügung gestellt werden muss. - Der künftige Rattenhalter ist eindeutig Anfänger und ihr habt ihm zur Auflage gemacht, dass er sich anhand der ihm ausgehändigten Link und Literaturliste über den Umgang informieren soll.
Weiterhin habt ihr ihm eine Aufstellung mit einer Grundeinleitung bzgl. Ratte, den Umgang mit ihnen sowie eine Liste der Notfalladressen ausgehändigt. - Bei dringenden Problemen solle der zukünftige Halter sich unverzüglich entweder an euch oder eine der genannten Adressen wenden
Mit allen Punkten erklärte sich der Halter einverstanden und ihr seid so zum Schluss gekommen, dass man ihm die Ratten nach der Unterzeichnung des Schutzvertrages aushändigen könnte. Ihr habt euch jedoch das Recht vorbehalten, die noch ausstehenden Nachbesserungen und die korrekte Haltung zu prüfen.
Nach einigen Tagen ruft ihr den Halter an, weil er sich wider erwarten als Anfänger nirgends gemeldet hat. Dort wird euch mitgeteilt, dass es den Ratten gut ginge, aber eine verschwunden sei.
Dies obwohl ihr ihm ausdrücklich gesagt habt, dass ein Auslauf erst nach dem Anbringen von entsprechenden Absicherungen möglich sind.
Auf euren Vorschlag hin unverzüglich vorbei zu schauen und die verschwundene Nase zu suchen geht er widerwillig ein. Tatsächlich eingesammelt kann die Nase aber nicht, konnte aber ungefähr lokalisiert werden. Obendrein musstet ihr feststellen, dass das verschwundene Tier wohl bereits seit mindestens 24 Stunden ohne Wasser und Futter war, was ihr dann natürlich sofort aufgestellt habt.
Ihr bietet ihm an ihm leihweise eine geeignete Lebendfalle zur Verfügung stellen und diese aufzustellen. Diesen Vorschlag nimmt er auch widerwillig an.
Nach einer weiteren Woche ohne Nachricht, in der er auch von euch weder telefonisch noch per Mail erreichbar war, schreibt ihr einen bösen Brief, in dem ihr ihn darum bittet, sich unverzüglich zu melden.
Interessanterweise meldet er sich dann auch und meldet, dass die Fangaktion erfolgreich gewesen sei. Über das wann wo und wie schweigt er sich aus bzw. antwortet widersprüchlich.
Er bittet euch aber ihm eine nicht unbeträchtliche Menge an Futter und Einstreu zu besorgen, was ihr auch sofort tut.
Als ihr einen Termin abmachen wollt, wann ihr die bestellten Sachen bringen könntet wird euch lapidar gesagt, dass dies nicht mehr nötig sei und er sich die Sachen nun selbst beschaffen würde.
Obendrein verbitte er sich weitere Einmischungen in seine Privatsphäre. Es seien seine Ratten und er sei niemand Rechenschaft schuldig.
Zur Abnahme der bestellten Artikel sehe er sich nicht verpflichtet und die leihweise überlassene Rattenfalle sei ja wohl nicht seine Idee gewesen und somit auch von euch zu verantworten.
In einem Nachsatz erteilt er euch Hausverbot.
Das alles geschieht in den gut zwei Wochen, seit dem ihm die Ratten übergeben wurden.
Alle gegebenen Ratschläge werden geflissentlich ignoriert und akute Notsituationen werden verschwiegen.
Okay, es ist ein fiktives Beispiel, das sich aber so ähnlich gerade abspielt.
Nun ja, ich denke spätestens jetzt sollt man auf den Gedanken kommen, den Schutzvertrag in aller Härte durchzusetzen. Rechtlich gesehen stehen Schutzverträge leider tatsächlich auf wackeligen Füßen.
Und jetzt meine Frage, wer kam schon einmal in eine solche Situation und wie könntet ihr die Einhaltung sicherstellen?
Viele Grüße,
79616363