Durchsetzbarkeit von Schutzverträgen?

  • Hallo,

    nur mal angenommen ihr hattet einen Fall der ungefähr so aussah:

    • Ihr habt an jemand Ratten vermittelt und grundsätzlich schien dort ein ausreichendes Gehege, geeignetes Futter und auch ein geeigneter Stellplatz für das Gehege vorhanden zu sein.
    • Ihr habt den künftigen Halter aber auf ein paar weitere Bedingungen hingewiesen, welche umgehend nachgebessert werden müssen.
      Beispiele können sein, dass die Wohnung noch rattensicher gemacht werden muss und ein entsprechender Auslauf zur Verfügung gestellt werden muss.
    • Der künftige Rattenhalter ist eindeutig Anfänger und ihr habt ihm zur Auflage gemacht, dass er sich anhand der ihm ausgehändigten Link und Literaturliste über den Umgang informieren soll.
      Weiterhin habt ihr ihm eine Aufstellung mit einer Grundeinleitung bzgl. Ratte, den Umgang mit ihnen sowie eine Liste der Notfalladressen ausgehändigt.
    • Bei dringenden Problemen solle der zukünftige Halter sich unverzüglich entweder an euch oder eine der genannten Adressen wenden

    Mit allen Punkten erklärte sich der Halter einverstanden und ihr seid so zum Schluss gekommen, dass man ihm die Ratten nach der Unterzeichnung des Schutzvertrages aushändigen könnte. Ihr habt euch jedoch das Recht vorbehalten, die noch ausstehenden Nachbesserungen und die korrekte Haltung zu prüfen.

    Nach einigen Tagen ruft ihr den Halter an, weil er sich wider erwarten als Anfänger nirgends gemeldet hat. Dort wird euch mitgeteilt, dass es den Ratten gut ginge, aber eine verschwunden sei.
    Dies obwohl ihr ihm ausdrücklich gesagt habt, dass ein Auslauf erst nach dem Anbringen von entsprechenden Absicherungen möglich sind.

    Auf euren Vorschlag hin unverzüglich vorbei zu schauen und die verschwundene Nase zu suchen geht er widerwillig ein. Tatsächlich eingesammelt kann die Nase aber nicht, konnte aber ungefähr lokalisiert werden. Obendrein musstet ihr feststellen, dass das verschwundene Tier wohl bereits seit mindestens 24 Stunden ohne Wasser und Futter war, was ihr dann natürlich sofort aufgestellt habt.

    Ihr bietet ihm an ihm leihweise eine geeignete Lebendfalle zur Verfügung stellen und diese aufzustellen. Diesen Vorschlag nimmt er auch widerwillig an.

    Nach einer weiteren Woche ohne Nachricht, in der er auch von euch weder telefonisch noch per Mail erreichbar war, schreibt ihr einen bösen Brief, in dem ihr ihn darum bittet, sich unverzüglich zu melden.

    Interessanterweise meldet er sich dann auch und meldet, dass die Fangaktion erfolgreich gewesen sei. Über das wann wo und wie schweigt er sich aus bzw. antwortet widersprüchlich.

    Er bittet euch aber ihm eine nicht unbeträchtliche Menge an Futter und Einstreu zu besorgen, was ihr auch sofort tut.

    Als ihr einen Termin abmachen wollt, wann ihr die bestellten Sachen bringen könntet wird euch lapidar gesagt, dass dies nicht mehr nötig sei und er sich die Sachen nun selbst beschaffen würde.

    Obendrein verbitte er sich weitere Einmischungen in seine Privatsphäre. Es seien seine Ratten und er sei niemand Rechenschaft schuldig.

    Zur Abnahme der bestellten Artikel sehe er sich nicht verpflichtet und die leihweise überlassene Rattenfalle sei ja wohl nicht seine Idee gewesen und somit auch von euch zu verantworten.

    In einem Nachsatz erteilt er euch Hausverbot.

    Das alles geschieht in den gut zwei Wochen, seit dem ihm die Ratten übergeben wurden.

    Alle gegebenen Ratschläge werden geflissentlich ignoriert und akute Notsituationen werden verschwiegen.

    Okay, es ist ein fiktives Beispiel, das sich aber so ähnlich gerade abspielt.

    Nun ja, ich denke spätestens jetzt sollt man auf den Gedanken kommen, den Schutzvertrag in aller Härte durchzusetzen. Rechtlich gesehen stehen Schutzverträge leider tatsächlich auf wackeligen Füßen.

    Und jetzt meine Frage, wer kam schon einmal in eine solche Situation und wie könntet ihr die Einhaltung sicherstellen?

    Viele Grüße,

    79616363

  • Öhm, ich denke gar nicht. Schutzverträge sind m.M.n. das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben werden.

    Zumal ich persönlich mir auch nicht diese Auflagen machen lassen würde, geschweige denn, dass ich mich hinterher kontrollieren lasse.

  • Hallo,

    der genannte Thread liefert ja im Prinzip leider auch keine Lösung.

    Im beschriebenen Fall ist es ja auch so, dass man erst dann mit der Überlassung der Tiere an den neuen Halter einverstanden war, wenn er die Mängel zeitnah beseitigt.

    Insofern könnte man ja dann auch sagen, er habe sich die Überlassung erschlichen???

    Nun ich muss zugeben, ich bin kein Jurist, aber irgendwie hab ich auch den Eindruck, dass diese Schutzverträge tatsächlich das Papier nicht wert sind, auf sie gedruckt sind.

    Viele Grüße,

    79616363

  • Erst mal: es kommt natürlich darauf an, was genau im Schutzvertrag geregelt wurde. Mündliche Nebenabsprachen sind in den meisten Verträgen, die so im Internet rumschwirren, ausgenommen. Was sagt der Vertrag über das Eigentum an den Tieren? Diese Frage ist besonders wichtig.


    Es stört mich bisschen, dass diese Verträge immer sofort auf Ungültigkeit und auf "Nicht das Papier wert, auf das sie gedruckt sind" u.ä reduziert werden - und ich aber gleichzeitig keine Klagen dazu finde. Solche Aussagen verhindern irgendwie das, was mal wirklich interessant wäre: Urteile.

    Wie wirksam ein Vertrag ist, kann man so pauschal nicht sagen, denn die Verträge sind unterschiedlich - das muss man im Einzelfall prüfen lassen. Ein Gang zu einem RA wäre sicher mal interessant.

    Man könnte ja mal abklären, ob man das über die Rechtsschutz laufen lassen kann, sofern man eine hat. Denn es IST ein Vertrag, sogar ein schriftlicher.

  • Hi

    Ja, ein rein theoretischer Fall, das merkt man ;)

    Ich würde keine Ratte in mangelhafte Haltung abgeben, wenn es da an wichtigen Punkten fehlt, dann sollte man die Ratten halt noch behalten, bis alle passt und sie erst dann übergeben.

    Ansonsten wäre interessant, wie die genaue Passage aussieht. In so einem Fall hätte ich ja gar keinen Schutzvertrag gemacht, höchstens die Tiere verliehen, dass das Tier auf jedem Fall im Eigentum von dir bleibt und derjenige nur der Halter davon ist, bis folgende Mängel beseitigt sind. Die dann genau auflisten und eine Zeitangabe, bis wann das korrigiert sein muss und wie es kontrolliert wird. Bis dahin sind die Tiere nur Leihgabe, dann musst du aber auch die Kosten zahlen, wenn es gesundheitliche Probleme z.B. gibt, die der neue Halter nicht verantworten muss. Bei der Kontrolle muss die Ratte dann entweder unter Erstattung der Kostne zurückgegeben werden oder es wird ein Vertrag aufgesetzt. Wenn die Ratten aber direkt per Schutzvertrag übergeben werden und dir Geld dafür gezahlt wurde, kannst du im Dreieck springen, wenn etwas nicht passt, da lässt sich wenig machen.

    Warum du dem Sachen organisierst, ist mir Schleierhaft. Futter zu kaufen ist Aufgabe des neuen Halters, fertig aus. Wenn er das nicht gebacken kriegt (und es klingt ja, als würde dich das alles nicht so ganz wundern), hätte er keine Tiere bekommen dürfen.

    Habt ihr das irgendwo in dem Vertrag drin, dass er dich bei jedem Problem informieren muss? Wieso muss er das tun? Er ist der Halter und hat dafür zu sorgen, dass die Tiere ordentlich versorgt werden und wenn ne Notsituation ist, muss er sich um geeignete Hilfe kümmern, es steht nirgends fest, dass das du sein musst. Ich ruf auch nicht bei jedem Problem die Vermittler der Ratten an, ich bin dafür verantwortlich und fertig aus.

    Wenn ich das aber so lese, wie oft und auf wieviele Weisen derjenige von dir in nur zwei Wochen kontaktiert wurde, versteh ich auch, dass der irgendwann keine Lust mehr hat. Und er hat recht, er muss nicht jeden in seine Wohnung lassen. Je nachdem was in dem Vertrag steht, ist das Recht da auf seiner Seite, solange er die Tiere nicht tierschutzwidrig hält. Ich weiß gar nicht, ob es möglich ist, jemandem jetzt etwas zu geben, wenn er irgendwann in der Zukunft etwas macht. In dem Moment, wo du sie ihm in die Hand drückst und sie ihm nicht ausleihst wie die Lebendfalle, ist das Pech. Die Lebendfalle könntest du aber sicher wiederkriegen, vielleicht kannst du da ja mal bei der Polizei anfragen, ob die helfen oder ob du sie einklagen musst.

    Ansonsten wär interessant zu wissen, was für einen Schutzvertrag du benutzt.

    LG

    Judith

    (entlaufenen Ratten stellt man übrigens absichtlich kein Futter hin, damit sie sich besser locken lassen, Wasser wär natürlich wichtig)

  • Hallo Judith,

    weshalb spricht Du von dem was ich gemacht hätte und ihn regelrecht bedrängt hätte? Dieser Fall ist rein hypothetisch und sollte es einen konkreten Hintergrund geben, so werde ich mich hüten Details öffentlich im Forum aus zu posaunen.

    Und wäre der Fall nicht hypothetisch sondern konkret, dann wäre ich dort nur ein einziges Mal aufgetaucht und zwar erst nachdem der Notfall (sorry, eine ausgebüxte Nase ist für mich ein Notfall!). Um die Lebendfalle ginge es mir in dem Fall auch nicht mehr.

    Aber wie gesagt, alles rein hypothetisch :pfeif:

    Viele Grüße,

    79616363

  • Antworte doch mal auf Fragen.

    Dass das rein hypothetisch ist kann man doch eh nicht glauben, dafür ist das Problem zu speziell und dafür hast du einmal zu oft gesagt, dass gerade sowas passiert.

    Natürlich kannst du dir ja jeden Satz meines Posts als Hypothetisch formuliert in der "man"-Form vorstellen, wenn dir das hilft, ihn zu lesen und nicht einfach abzuhaken. Ich antworte auch nicht auf Posts, weil ich zuviel Zeit hab, sondern weil das Thema durchaus wichtig ist. Und wenn es wirklich nur ne allgemeine Frage wäre, hättest du ja allgemein über das Thema in den Threads lesen können, die oben verlinkt waren. Aber dein Problem ist so speziell, dass man da nicht mehr allgemein drüber reden kann, sondern Details wissen müsste ohne die dir auch keiner eine wirkliche Antwort geben kann.

  • Hallo Judith,

    und genau da liegt das Problem. Würde es sich um einen konkreten Fall handeln und ich würde öffentlich Details diskutieren, dann kann mir tatsächlich der Vorwurf gemacht werden, dass ich Interna ausplaudere und tatsächlich zumindest der üblen Nachrede bezichtigt werden könnte.

    Dass ich die gesagten Dinge beweisen kann, spielt dann erst mal keine Rolle mehr. Da hock ich schon im Aus.

    Das ist ja die Krux, in der ich mich dann befinde.

    Viele Grüße,

    Uli

  • Hallo,

    was da etwa gelaufen ist hast Du im ersten Post geschildert. Dazu müsstest Du soviel gar nicht mehr sagen.

    Du schreibst aber da schließlich schon deutlich

    Zitat

    das sich aber so ähnlich gerade abspielt.

    Sagst also eh schon, dass es etwa so lief wie in Post 1 beschrieben.

    Warum ruderst Du dann jetzt wieder zurück?

    Und hier nun zu schreiben was im Vertrag steht, damit man das beurteilen kann, ist doch viel weniger "verfänglich" wie das was Du schon an Infos am Anfang geschrieben hast.

    Ansonsten sehe ich das wie Judith. Ich wurde schon von "ändere auf jeden Fall noch xy" (war nie was großes/entscheidendes, aber Kleinigkeiten) enttäuscht und ich vermittle nur noch/erst wenn es passt.

    Aktuell sitzen hier 6 Mädels mit Reserviert-Stempel, weil ihre zukünftige Besitzerin noch Volletagen in ihren Käfog einbaut. Erst danach wird umgezogen.

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